Amts - Blatt Der Koniglio en Preußiſchen Regierung zu Frankfurth an der Oder . No. 1 . Uusgegeben den 2tenganuar 1822 . Gefeßfammlung für die Königl . Preuß . Staaten pro 1821 . Nro . 19. enthalt ( Nro . 688 ) . Verorðnung wegen Verlängerung des Enduits bei den Pfandbriefen der Provinzen Oft- und Weſtpreußen und von den zu der lettern Provinz gehårigen Diftriften des Großherzogthums Poſen , dem Kulm- und Michelaus ( chen Kreis und der Stadt Thorn . Vom 13ten Dezems ber 1821 . ( Nro . 689 ) . Regulativ über die fünftige Verwaltung des Zeitungsme : ſens . Vom 15ten Dezember 1821 , Rro . 20. enthält ( Mro . 690 ) . atlerhöchfte Rabinetsordre vom 15ten Dezember 1821 , betreffend die Beſtätigung der Landſchaftlichen Kreditord nung für das Großherzogthum Poſen und die Ernennung eines Königl . Kommiffarius , wie auch eines General : Landſchaftsbirektors . ( Nro . 691 ) . Die landſchaftliche Kreditordnung ſelbſt von demſelben Lage . Berordnungen der Königl . Regierung zu Frankfurth a . d . Dder . Die von Staats , Schuldſcheinen den aften Januar 1822.oder ſchon frihet No. 1 . fålligen Zlafen werden som 2ten Sanuar ejusdem .ab , in den gewodhnlichen Belaunama Geſchäftsſtunden Vormittags von 9 bis 1 uhr täglich , dle Gonntage ausges nommen , bei der Staats - Schulden Tilgungsikaffe imepandlungs - Cebäude , gegen Uuspåndigung der darüber lautenden Zins - Coupons nach folgender Dide nurig ausgejajít , nämlich von den Staats . Schuldſcheinen Nr . 1 bls 20,000 . An der Modevom 2ten bis Sten Januar , • 20,001 - 50,000. 7ten 12tcm 50,001 - 80,000 ... + 14ten — 19ton 80,001 bls zu Ende • 31ften - 36ften DVS