Nr . 28 , 34 , 35 , 45 , 49 Amts - Blatt aminokisfiehlon mari par retu 33902 Deutigen det BIBLIOTHEK MUENCHEN Konigliden Neumartſcher Regierung . GREECE » No. 1 . Frankfurth a . d . D. , den 3 ten Januar 1816 . und der Witts Daten von Entrichtung Verordnungen der Königlid ) Neumarkſchen Regierung : Durch einen Erlaß des Herrn Finanz . Miniſters Ergellenz vom 7ten d . M. ift No. 1 . den Wittwen und Kindern der im Kampfe gegen Frankreich gebliebenen Soldas Megen Be ten und Landwehrmänner auch für das Jahr 1816. die Befreiung von der Pers validen Lande fonenſteuer zugeſichert . Die mit Konſignation der Perſonen , Steuer , Rollen wehrmänner beauftragten Behörden Haben ſich hiernach zu achten , und da wo die Aufnahme wen und seine für das Jahr 1816. fchon geſdjehen und die gedachten Perſonen in der Liſten als ber der im ges ſteuerpflichtig aufgeführt feyn ſollten , die vorſchriftsmäßigen Abgangsliſten eins bliebenen Set zureichen . Da zugleich beſtimmt worden , daß die fdyon früher den Jnvaliden zuges ſtandene Befreiung von dieſer Steuer auch auf diejenigen Landwehrmänner aus der Perſonen , gedehnt werden ſoll , welche von dem in unſerer Verfügung vom 25ten Novem . Steuer . F.D. ber 1813. angeordneten Kreis : Ausſchuß Atteſte beibringen können , daß und 61. und 67 . watum ſie invalide und außer Stande find ihren Unterhalt zu erwerben , daß ſie Dezember : ſich in einer þúlfsbedürftigen Lage befinden und von der Kommune wirklid , Uns terſtüßung erhalten ; ſo haben die Kreis : Kaffen auch dieſe Perſonen auf die Abs gangsliſten zu bringen und dieſe gehörig belegt und mit dem Atteſt des Kreisdi . rektorii verſehen bei uns einzureichen . Frankfurth den 22ten December 1815 . Königl . Preuß , Regierungs . Finanz . Deputation von der Neumart . . Da nunmehr der Friede abgeſchloffen iſt , fo roll idherer Verordnung zu : No. 2 . folge bas bisher angeordnete Kriegsgebet nunmeşro zurücgelegt werden , und Die Zurütles gung des dagegen das gewöhnliche Kirchengebet wieder eintreten . Samtliche Geiſtliche sriegsgebets betreffenb . baben ſich alſo hiernad ) zu achten . Frankfurtý a . d . D. den 22ten Decbr . 1815 . G. D. 18 . Königl . Preuß . Regterungs - Geiſtliches und Sout - Deputation » . D. Neumart . December . Zur Wiederberſtellung der durch das Auffliegen des Pulverthurms zu Dans mg zerſtörten Kirchen St. Jakobi und et . Bartholomai , ſo wie des Hospitals Wegen einer Haus- und daſelbſt , iſt bon dem Königl . Hohen Miniſterio des Innern die Ausſchreibung Kirchen , Kols lekre für Dans einer allgemeinen Haus- und Kirchens Kollekte beſchloſſen . jigs jerfidrte Simts No. 3 Raiskarna